Auf der ersten Produktionsstufe (Anbau-/ Produktionsbetriebe) finden in der Regel Inspektionen statt. In diesen Betriebe wird nicht zertifiziert, sofern das Logo nicht verwendet wird. Mittels Nachweisdokumenten ist die Rückverfolgbarkeit von der ersten zur zweiten Produktionsstufe gewährleistet. Auskunft über die für SUISSE GARANTIE zuständigen Inspektionsstellen erhalten Sie bei Ihrer Branchenorganisation.
