Branchenreglement Früchte, Gemüse und Kartoffeln angepasst

Die Branchenreglemente der Garantiemarke Suisse Garantie werden in regelmässigen Abständen angepasst. Damit ist sichergestellt, dass sie den neusten Anforderungen des Gesetzgebers und der Branche entsprechen.   

Am 01. Januar 2022 tritt das überarbeitete Branchenreglement für Früchte, Gemüse und Kartoffeln in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen sind:

  • Ergänzung, dass auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine deklarationspflichtigen GVO-Komponenten eingesetzt werden dürfen.
  • Wegfall des Zollanschlussgebietes Campione d'Italia
  • Formale Anpassungen im ganzen Reglement

Die neuste Version des Branchenreglements ist hier abrufbar.