Dachreglement angepasst

Das Dachreglement der Garantiemarke Suisse Garantie wird in regelmässigen Abständen angepasst, um den neusten Anforderungen der Gesetzgebung und der Branchen zu entsprechen.

Am 01. Januar 2021 tritt das angepasste Dachreglement in Kraft. Die wichtigsten Anpassungen sind:

  • Ziffer 3.1.2: Wenn ein Suisse Garantie zertifiziertes, zusammengesetztes Produkt als Zutat eingesetzt wird, kann es zu 100% als SGA-Zutat angerechnet werden und muss nicht aufgeschlüsselt werden. Die Handhabung war schon immer so, wurde jedoch nicht explizit erwähnt.
  • Ziffer 3.2.3: Aus rechtlicher Sicht braucht es in der Gastronomie eine glaubwürdige Kontrolle. Die Technische Kommission hat entschieden, dass der Prozess analog den aktuell berechtigten Betrieben ablaufen soll. Deshalb müssen Gastronomiebetriebe zukünftig zertifiziert werden.
  • Ziffer 4.5: Neu wird definiert, dass die Audits vor Ort stattfinden müssen (ausgenommen risikobasiert und in Ausnahmefällen). In der Handhabung war immer klar, dass die Audits vor Ort stattfinden müssen, dies wurde im Dachreglement aber nicht explizit erwähnt.

Die neuste Version des Dachreglements ist hier abrufbar: